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Als Kassenpatient haben Sie Anspruch auf 5
psychotherapeutische Vorgespräche (alle 2 Jahre). Dabei wird
geprüft, ob eine längerfristige Behandlung benötigt wird und
bei der Kasse beantragt werden soll.
Privatpatienten sollten vorab bei Ihrer Versicherung klären,
ob prinzipiell psychotherapeutische Leistungen erstattet
werden und wie viele Probesitzungen möglich sind. Ein
erstmaliges ärztliches Beratungsgespräch wird jedoch in
jedem Falle erstattet.
Zögern Sie nicht den ersten Schritt zu tun und
professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen!
Termine für ein Erstgespräch erhalten Sie meist innerhalb
weniger Tage. |