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Im Rahmen eines psychotherapeutischen
Vorgespräches haben Sie zunächst die Möglichkeit, Ihre
Probleme und Beschwerden zu schildern. Dabei wird geprüft,
ob eine Erkrankung vorliegt, die durch Psychotherapie
behandelbar ist. Falls ja, genügt bei
Kassenpatienten meist ein unkomplizierter Antrag zur
Genehmigung von 25 Therapiestunden. Eine frühere
psychotherapeutische Behandlung muss allerdings mindestens 2
Jahre zurückliegen.
Privatpatienten sollten zunächst mit ihrer
Krankenversicherung klären, ob und in welchem Umfang
Psychotherapie-Leistungen erstattet werden. Ein ärztliches
Beratungsgespräch wird in jedem Fall übernommen.
Sollte keine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegen,
interessiert Sie vielleicht unser umfangreiches Angebot an
individuellen gesundheitsergänzenden Leistungen (IGEL)
Zögern Sie nicht den ersten Schritt zu tun und
professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen!
Termine für ein Erstgespräch erhalten Sie meist innerhalb
weniger Tage. |